-
1 gesetzliches Veräußerungsverbot
gesetzliches Veräußerungsverbot
restraining orderBusiness german-english dictionary > gesetzliches Veräußerungsverbot
-
2 Veräußerungsverbot
Ver·äu·ße·rungs·ver·botnt JUR restraint on alienation, prohibition to sellgesetzliches \Veräußerungsverbot statutory restraint on alienation -
3 gesetzlich
gesetzlich I adj 1. GEN, POL statutory; 2. RECHT by statute, statutory; 3. VERSICH statutory gesetzlich II adv RECHT legally, by statute, lawfully • gesetzlich verbieten RECHT prohibit by law (untersagen)* * *adj 1. <Geschäft, Pol> statutory; 2. < Recht> by statute, statutory; 3. < Versich> statutoryadv < Recht> legally, by statute, lawfully ■ gesetzlich verbieten < Recht> untersagen prohibit by law* * *gesetzlich
legal, lawful, legitimate, statutory;
• gesetzlich bestimmt prescribed (designated) by law;
• gesetzlich geschützt patent[ed], proprietary (US), (Warenzeichen) registered;
• gesetzlich verboten forbidden by law;
• gesetzlich verpflichtet responsible, [legally] liable;
• gesetzlich vorgeschrieben prescribed by law, statutory;
• gesetzlich zulässig legal, lawful;
• gesetzlich verpflichtet sein to be statutorily obliged (bound by law);
• gesetzlich verankern to write into law;
• gesetzliche Abhilfe legal remedy;
• gesetzlich vorgeschriebenes Alter legal age;
• gesetzlicher Anspruch legal claim;
• gesetzliche Bestimmungen statutory provisions;
• unter die gesetzlichen Bestimmungen fallen to come within the scope of the law;
• gesetzlich vorgeschriebenes Deckungsverhältnis (Bank) legal requirement;
• gesetzlicher Erbe lawful (apparent, Br., statutory, US) heir, heir-at-law (US);
• gesetzlicher Feiertag legal (US) (bank, Br.) holiday;
• gesetzlich vorgeschriebene Generalversammlung statutory meeting;
• auf gesetzlicher Grundlage on a statutory footing;
• gesetzlicher Güterstand legal community, statutory regime (US);
• gesetzliche Haftpflicht legal liability;
• gesetzliche Kündigungsfrist legal notice to quit, statutory notice;
• gesetzliche Maßnahmen statutory action;
• gesetzliches Minimum statutory minimum;
• gesetzliches Pfandrecht lien by operation of the law;
• gesetzlicher Rahmen legal framwork;
• gesetzliche Rentenversicherung obligatory old-age insurance;
• gesetzlich vorgeschriebene Reserven (Bank) legal (lawful, US) reserve;
• gesetzliche Rücklage restricted surplus (US), (Bankwesen, Lebensversicherung) legal reserve;
• gesetzlich festgelegter Schadenersatz statutory indemnity;
• gesetzlich anerkannter Tarif (Bahn) legal rate;
• gesetzliches Treuhandverhältnis involuntary (constructive) trust;
• gesetzliches Veräußerungsverbot restraining order;
• gesetzliche Verjährungsfrist statutory [period of] limitation;
• gesetzliche Vermutung artificial presumption;
• gesetzliche Verpflichtung statutory liability, legal obligation;
• gesetzlicher Vertreter legal representative, statutory agent;
• gesetzliche Voraussetzung legal requirement;
• gesetzlich vorgeschriebener Wohnsitz legal residence, necessary domicile;
• gesetzliches Zahlungsmittel lawful (legal, Br.) tender, legal (Br.) lawful currency (money, US);
• gesetzlicher Zinssatz legal rate of interest;
• gesetzliches Zurückbehaltungsrecht lien by operation of law.
erlaubt, gesetzlich
warrantable by law.
gestattet, gesetzlich
permitted by law;
• nur für Wohngebäude gestattet (Vertrag) exclusive of any outbuilding.
vermutet, gesetzlich
implicit.
См. также в других словарях:
Veräußerungsverbot — Ver|äu|ße|rungs|ver|bot, das (Rechtsspr.): gesetzliches Verbot, bestimmte Gegenstände zu veräußern. * * * Ver|äußerungsverbot, die gesetzliche, gerichtliche oder behördliche Versagung einer an sich zulässigen Verfügung (Verfügungsbeschränkung) … Universal-Lexikon
Veräußerungsverbot — Ein Verfügungsverbot (im Falle der Übertragung eines Rechts auch Veräußerungsverbot genannt) verbietet es dem Berechtigten, über sein Recht zu verfügen. Man unterscheidet rechtsgeschäftliche und gesetzliche Verfügungsverbote, ferner unter den… … Deutsch Wikipedia
Veräußerung — (lat. Alienatio), 1) im weitesten Sinne jede Positive od. negative Handlung, wodurch man ein Recht aufgibt, so daß z.B. auch ein Verzicht darunter fällt; 2) im engeren Sinne die freiwillige Übertragung eines Rechtes, insbes. des Eigenthums, auf… … Pierer's Universal-Lexikon
Guter Glaube — (lat. bona fides) ist ein Rechtsbegriff aus der Rechtswissenschaft, der vor allem beim Gutglaubensschutz als Vertrauensschutz in einen Rechtsschein eine Rolle spielt. Das Fehlen von gutem Glauben bezeichnet man als Bösgläubigkeit.… … Deutsch Wikipedia
Eisenbahnbücher — Eisenbahnbücher, Pfandbücher (ground registers; registres terriers du domaine des chemins de fer), besondere neben den allgemeinen Grundbüchern bestehende Grundbücher zur Evidenz des im Bahnunternehmen vereinigten Sach und Rechtsbestandes und zur … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Nichtig — Das Gesetz verwendet die Begriffe „Unwirksamkeit“ und „Nichtigkeit“ weitgehend synonym. Die rechtswissenschaftliche Literatur hingegen bezeichnet einen Rechtsakt (Vertrag, Willenserklärung, Verwaltungsakt, Prozesshandlung usw.) als unwirksam,… … Deutsch Wikipedia
Nichtigkeitsbeschwerde — Das Gesetz verwendet die Begriffe „Unwirksamkeit“ und „Nichtigkeit“ weitgehend synonym. Die rechtswissenschaftliche Literatur hingegen bezeichnet einen Rechtsakt (Vertrag, Willenserklärung, Verwaltungsakt, Prozesshandlung usw.) als unwirksam,… … Deutsch Wikipedia
Schwebende Unwirksamkeit — Das Gesetz verwendet die Begriffe „Unwirksamkeit“ und „Nichtigkeit“ weitgehend synonym. Die rechtswissenschaftliche Literatur hingegen bezeichnet einen Rechtsakt (Vertrag, Willenserklärung, Verwaltungsakt, Prozesshandlung usw.) als unwirksam,… … Deutsch Wikipedia
Teilnichtigkeit — Das Gesetz verwendet die Begriffe „Unwirksamkeit“ und „Nichtigkeit“ weitgehend synonym. Die rechtswissenschaftliche Literatur hingegen bezeichnet einen Rechtsakt (Vertrag, Willenserklärung, Verwaltungsakt, Prozesshandlung usw.) als unwirksam,… … Deutsch Wikipedia
Unwirksamkeit — Das Gesetz verwendet in Deutschland die Begriffe „Unwirksamkeit“ und „Nichtigkeit“ weitgehend synonym. Die rechtswissenschaftliche Literatur hingegen bezeichnet einen Rechtsakt (Vertrag, Willenserklärung, Verwaltungsakt, Prozesshandlung usw.) als … Deutsch Wikipedia
Verfügungsverbot — Ein Verfügungsverbot (im Falle der Übertragung eines Rechts auch Veräußerungsverbot genannt) verbietet es dem Berechtigten, über sein Recht zu verfügen. Man unterscheidet rechtsgeschäftliche und gesetzliche Verfügungsverbote, ferner unter den… … Deutsch Wikipedia